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Das bedeutet auch, nur er hat Einsicht in den Ausbildungsfortschritt (siehe Kapitel Unternehmensadministrator) und, sofern freigegeben, in das Berichtsheft der Azubis. Der Ausbildungsadministrator kann – wie nachfolgend dargestellt – den Azubis einen Ausbilder zuordnen. Zur Sicherstellung der Funktionalität der Anwendung ist die Zuordnung von Ausbilder zu Azubi zwingend notwendig. Danach hat der entsprechende Ausbilder nach Freigabe – im unten dargestellten Beispiel Klaus Krause – Einsicht in das Berichtsheft sowie den Ausbildungsfortschritt des Auszubildenden.
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