Wurde eine Berichtsheftwoche für Sie freigegeben, können Sie diese dauerhaft einsehen. Auch wenn Sie die Woche zurückweisen und die Auszubildenden ihre Einträge überarbeiten, behalten Sie weiterhin Einsicht. Mehr Informationen zur Freigabe des Berichtshefts erhalten Sie in Kapitel Berichtsheftwoche zur Abnahme freigeben. Ist der zweistufige Freigabeprozess aktiv und einem Auszubildenden ist ein Ausbildungsbeauftragter zugeordnet, muss eine Berichtsheftwoche zunächst durch den Ausbildungsbeauftragten freigegeben werden, bevor Sie über die freizugebene Berichtsheftwoche informiert werden. Diese können Sie anschließend einsehen und prüfen. Mehr Informationen zur Funktion finden Sie in Kapitel Berichtsheftwoche zur zur Abnahme freigeben.
|