Um das Serviceportal Bildung nutzen zu können, benötigen Sie zuerst einen meine.ihk-Account. Meine ihk (http://meine.ihk.de ) ist ein Tool für das Identitätsmanagement und sorgt dafür, dass die Nutzer des Serviceportal Bildung die richtigen Rollen erhalten.
Sie haben sich bereits erfolgreich bei meine ihk (http://meine.ihk.de) registriert und Ihnen wurden dort Rollen erteilt, dann können Sie sich nun im Serviceportal Bildung anmelden. Zunächst erklären wir, welche Rollen es im Serviceportal Bildung gibt und welche Rechte die jeweiligen Rollen haben.
Die Rollen – Wer hat wann worauf Zugriff?
Das Portal bildet die Rollen „Auszubildender“, „Ausbilder“, „Ausbildungsadministrator“, „Ausbildungsbeauftragter“, „Unternehmensadministrator“ und „IHK-Mitarbeiter“ ab.
Auszubildende (Azubis) nutzen das Portal zur Erstellung ihrer Ausbildungsnachweise. Diese müssen dem Ausbilder zur Abnahme freigegeben werden. Azubis können den Fortschritt ihrer Ausbildung grafisch auswerten und das selbst erstellte Berichtsheft kommentieren. Außerdem kann dem verantwortlichen IHK-Mitarbeiter ein temporärer Zugriff auf das Berichtsheft gestattet werden.
Die Ausbilder können die eingereichten Berichtshefte der ihnen zugeordneten Azubis online überprüfen, akzeptieren oder zurückweisen. Außerdem können sie die eingereichten Berichte kommentieren, um den Auszubildenden Anmerkungen zu den jeweiligen Berichtshefteinträgen zukommen zu lassen.
Die Aufgabe der Ausbildungsadministratoren umfasst eine Zuordnung der Azubis zu ihren jeweiligen Ausbildern und Ausbildungsbeauftragten. Diese Zuordnung ist bei einer ersten Anmeldung initial noch nicht gegeben und muss zwingend vorgenommen werden.
Die Aufgabe der Ausbildungsbeauftragten ist es, den Ausbilder zu vertreten, wenn er die Berichtshefte der Auszubildenden nicht überprüfen kann.
Unternehmensadministratoren haben die Möglichkeit unternehmensübergreifende Einstellungen für alle Auszubildenden, Ausbilder, Ausbildungsbeauftragte und Ausbildungsadministratoren zu treffen, die dem Unternehmen zugeordnet sind, z.B. die Definition von Pflichtfeldern bei Abgabe eines Berichtshefts.
IHK-Mitarbeiter können die Namen und Ausbildungsberufe aller Auszubildenden des Kammerbezirks einsehen. Nach Freigabe – vorherige Anfrage bei jeweiligen Auszubildenden erforderlich – ist eine temporäre und eingegrenzte Einsicht in die Berichtshefte möglich.