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Sobald die Ausbildung, basierend auf dem Ausbildungsvertrag beendet ist, starten die gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen. Diese betragen 90 Tage und 3 Jahre in Baden-Württemberg. Bereits bevor diese starten, werden Sie in der Anwendung über Benachrichtigungen und Hinweise auf die Löschfrist hingewiesen. Nach Ablauf der Löschfrist wird das digitale Berichtsheft gänzlich gelöscht. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit Ihr Berichtsheft manuell zu löschen. Für mehr Informationen sehen Sie Kapitel Manuelle Löschung des Berichtsheftes

Sollten die Löschfristen fälschlicherweise starten, wenden Sie sich an Ihre IHK. Ihre IHK können Sie über den IHK-Finder identifizieren. 

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