8.3 Zuordnung zum Unternehmen
Um als externer Ausbildungsbeauftragter einem Unternehmen zugeordnet werden zu können, müssen zwei Kriterien erfüllt sein:
Die örtlich verantwortlichen IHK hat die Rolle „externer Ausbildungsbeauftragter“ dem Nutzer zugeteilt. Hierfür muss sich der Nutzer direkt an seine IHK wenden.
Der Nutzer (externe Ausbildungsbeauftragte) hat dem Ausbildungsadministrator des Unternehmens die E-Mail-Adresse, mit der er sich für das Serviceportal Bildung registriert hat, mitgeteilt
Erst nachdem die Kriterien erfüllt sind, kann ein Ausbildungsadministrator einen externen Ausbildungsbeauftragten eine Einladung zur Unternehmenszuordnung zuschicken.