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Organisation freigeben/ablehnen
Organisation freigeben/ablehnen
Die Freigabe oder das Ablehnen einer Organisation ist nur durch den zuständigen IHK-Mitarbeiter möglich. Die Organisationsmitarbeiter werden per E-Mail über die Freigabe informiert.
Die Freigabe oder das Ablehnen einer Organisation ist nur durch den zuständigen IHK-Mitarbeiter möglich. Die Organisationsmitarbeiter werden per E-Mail über die Freigabe informiert.